Masseneinwanderungsinitative Schweiz

Aktuelles: Zur Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung"


2016: Grenzgänger atmen auf: Die Arbeitsmarkt-Lösung

Vorzugsbehandlung für gemeldete Stellensuchende:

Berufsgruppen, Tätigkeitsbereiche und Wirtschaftsregionen, in welchen die Arbeitslosigkeit über dem Durchschnitt liegt, sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Arbeitgeber müssen offene Stellen den Arbeitsämtern melden. Die Stellenangebote stehen dort für eine gewisse Zeit ausschliesslich den gemeldeten Stellensuchenden zur Verfügung.

Ebenso erhalten die Arbeitgeber die Unterlagen von passenden Bewerbern:

  • Geeignete Kandidaten müssen dann zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden und das Ergebnis dem Arbeitsamt mitgeteilt werden, jedoch ohne Begründung. 

Ausnahmen sind möglich, z.B. bei Familienunternehmen oder wenn die Stelle mit einem früheren Mitarbeiter des Unternehmens besetzt wird.

Kein Inländer-Vorrang:
Die Mehrheit blieb bei der geltenden Regel, dass sich Grenzgänger und arbeitssuchende EU-Bürger bei der Arbeitsvermittlung ebenfalls anmelden können.

2014: Umsetzung der Initiative „Gegen Masseneinwanderung“

Mit dem Ja zur Initiative „Gegen Masseneinwanderung“ haben Volk und Stände den Bundesrat am 9. Februar 2014 beauftragt, innerhalb von drei Jahre ein neues System zur Regelung der Zuwanderung einzuführen. Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU ist in dieser Frist neu zu verhandeln.

Weitere Informationen:
www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/dossiers/umsetzung-der-initiative-gegen-masseneinwanderung.html