Bewilligungen in der Schweiz

Arbeitsbewilligung | Aufenthaltsbewilligung | Niederlassungsbewilligung


Arbeitsbewilligung | Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz:

undefined

Um in der Schweiz arbeiten zu können, wird eine Arbeitsbewilligung benötigt.

Um in der Schweiz leben zu können, benötigt es einer Aufenthaltsbewilligung.

Die Bewilligung muss beim kantonalen Amt beantragt werden. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dies für seinen Arbeitnehmer zu übernehmen.


Grenzgängerbewilligung:
G-Bewilligung
(5 Jahre gültig)
Grenzgänger/Wochengrenzgänger

Aufenthaltsbewilligung:
B-Bewilligung
(5 Jahre gültig) 
Aufenthalter in der Schweiz

Niederlassungsbewilligung:
C-Bewilligung
(nach 5 Jahren B-Bewilligung)
Niedergelassene in der Schweiz

Kurzaufenthaltsbewilligung:
L-Bewilligung
(bis zu einem Jahr)
Grenzgänger / Aufenthalter


Familiennachzug in die Schweiz:

Unter bestimmten Voraussetzungen wird der Familiennachzug eines Arbeitnehmers in der Schweiz, mit gültiger Aufenthaltsbewilligung, genehmigt.

> Weitere Informationen finden Sie in unserem Mitglieder- und Downloadbereich