Steuern Deutschland - Schweiz

Steuern als Grenzgänger und Aufenthalter in der Schweiz


Steuern: Grenzgänger Schweiz

Grenzgänger bezahlen in der Schweiz 4,5% Quellensteuer sowie die Einkommensteuer in Deutschland, unter Anrechnung der bereits bezahlten Schweizerischen Quellensteuer. Die Steuern in Deutschland werden vierteljährlich fällig. Es erfolgt eine jährliche Steuerklärung in Deutschland.


Steuern: Aufenthalter Schweiz

Aufenthalter in der Schweiz bezahlen eine kantonale Quellensteuer. Es kann und muss keine Steuererklärung abgegeben werden. Eine ordentliche Besteuerung fällt in der Schweiz ab einem Jahreseinkommen von CHF 120.000,00 an oder ab Beantragung der Niederlassungsbewilligung nach 5 Jahren.