Krankenversicherung in der Schweiz

Krankenversicherung für Grenzgänger und Aufenthalter in der Schweiz


Krankenversicherung Grenzgänger Schweiz:

Grenzgänger in der Schweiz sind in der Schweiz sozialversicherungspflichtig, können sich jedoch von der Schweizerischen Krankenversicherungspflicht befreien lassen, sofern ein geeigneter Versicherungsschutz nachgewiesen werden kann. Dadurch haben Grenzgänger vier Krankenversicherungsvarianten.

Da die Befreiung nur unter sehr wenigen Bedingungen zurückgenommen werden kann, empfehlen wir Ihnen eine persönliche Beratung.


Krankenversicherung Aufenthalter Schweiz:

Aufenthalter in der Schweiz sind in der Schweiz sozialversicherungspflichtig und können sich von der Schweizerischen Krankenversicherungspflicht, bis auf wenige Ausnahmen, nicht befreien lassen und unterliegen dieser.

In der Grundversicherung sind Sie lediglich im Arbeits- und Wohnkanton krankenversichert. Ebenso besteht eine Versorgungslücke im Zahnbereich.  Wir empfehlen Ihnen hierzu ebenfalls eine persönliche Beratung. 


Abwicklung | Beantragung | Service:

Sie können nach ausführlicher Beratung die Krankenversicherung direkt über unsere geprüften Kooperationspartner abwickeln. Wir informieren Sie hierzu gerne.